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Energieeffizienz-Richtlinie

— abgelegt unter:

Die Kommission will die Mitgliedstaaten zur Energieeinsparung verpflichten. Die Energieeffizienz-Richtlinie enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog.

Quelle: EVP-Fraktion - 07.11

 

Allgemeines

 

Mit einem umfassenden Katalog von verpflichtenden Maßnahmen, die auf nationaler Ebene vorzuschreiben und umzusetzen sind, soll das 20%-Einsparziel erreicht werden, d.h. bis 2020 sollen die Europäer 20 % weniger Energie verbrauchen als 2005. Der Vorschlag richtet sich mit seinen Maßnahmen gleichermaßen an Industrie, Energieerzeuger und Verbraucher; siehe dazu nachfolgender Beitrag. Es sind nationale Energiesparpläne mit Sparzielen für 2020 aufzustellen. 2014 wird die Kommission beurteilen, ob die Senkung des Energieverbrauchs um 20 % mit den auf nationaler Ebene eingeleiteten Maßnahmen zu erreichen ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Kommission neue Vorschläge mit Energieeffizienzzielen vorlegen, die für die Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich sind. Dem Richtlinien-Vorschlag müssen der EU-Ministerrat und das Parlament noch zustimmen. Aus Deutschland und Österreich kommen hinsichtlich der verpflichtenden Maßnahmen eher kritische Stimmen.

 

Pressemitteilung der Kommission unter

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/770&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

 

Der Richtlinienvorschlag (87 Seiten) vom 22.6.2011 unter

http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_de.pdf

 

 

Maßnahmen

 

Diese insbesondere auch für die kommunale Ebene höchst verwaltungs- und kostenträchtigen Vorgaben würden nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums allein in Deutschland 40 Milliarden Euro kosten und schwerpunktmäßig die kommunalen Kassen belasten. Vorgesehen sind u.a. folgende Maßnahmen: Die Verpflichtungen der öffentlichen Hand, ab 2014 jährlich 3 % der Gebäude mit mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche energetisch zu sanieren. Bund, Länder und Gemeinden müssen bis zum 1.1.2014 öffentlich zugängliche Gebäudelisten erstellen, aus denen sich die Gesamtnutzfläche und die Gesamtenergieeffizienz der einzelnen Gebäude (z.B. Schulen und Kindergärten) ergibt. Dafür müssen Energieeffizienzpläne „mit speziellen Energieeinsparzielen einzeln oder als Teil eines umfassenderen Klima- oder Umweltplans verabschiedet“ und zugleich „ein Energiemanagementsystem als Bestandteil der Umsetzung dieses Plans eingeführt“ werden. Die öffentliche Hand darf nur Produkte erwerben, Dienstleistungen vergeben und Gebäude anmieten, die höchste Energiestandards einhalten. Die Energieversorger oder die Energieverteiler müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden – Verkehrswesen ausgeschlossen - jährlich 1,5 % ihres Vor-jahresverbrauchs einsparen. Dieser Verpflichtung können sie durch Beratungsleistungen z.B. bei der Erneuerung von Heizungsanlagen oder Fenstern oder beim Kauf von Haushaltsgeräten nachkommen. Die Mitgliedstaaten können die 1,5-%-Vorgabe aber auch auf anderem Wege erreichen, etwa durch Förderprogramme (z.B. KfW-Förderung) oder steuerliche Anreize. Bis zum 1.1.2014 sollen nationale Pläne für Wärme- und Kälteversorgung aufgestellt werden. Die Mitgliedstaaten müssen Genehmigungskriterien verabschieden, die sicherstellen, dass Anlagen in Gebieten angesiedelt werden, die sich in der Nähe von Wärmebedarfspunkten befinden. Ab 2015 soll Strom monatlich und der Gas- und Warmwasserverbrauch zweimonatlich abgerechnet werden Für Strom-, Erdgas-, Fernwärme- oder Fernkälte müssen Zähler bereitgestellt werden, die das Ablesen des Energieverbrauchs und Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit ermöglichen.

Der Richtlinienvorschlag (87 Seiten) vom 22.6.2011 unter

http://ec.europa.eu/energy/efficiency/eed/doc/2011_directive/com_2011_0370_de.pdf

 

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