Lebensmittelkennzeichen
25.08.2011 - Verbraucher müssen künftig beim Kauf von Lebensmitteln besser informiert werden.
Quelle: EVP-Fraktion - 08/2011
Die neuen Regelungen schreiben Nährwertangaben in lesbarer Größe auf den meisten verpackten Lebensmitteln sowie Informationen zu Allergenen auch bei nichtverpackten Speisen, beispielsweise in Gaststätten, vor. Je nach Größe der Verpackung beträgt die Mindestschriftgröße 1,2 - 0,9 mm. Beim Verkauf von Schweine- Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss künftig erkennbar sein, woher das Fleisch stammt.
Auf verpackten Lebensmitteln müssen der Energiewert und die Mengen von Fett, Kohlenhydrat, Eiweiß, Zucker und Salz für 100 g oder 100 ml angegeben werden.
Alkoholische Getränke sind von der Neuregelung ausgenommen.
Die Verordnung ist von den Mitgliedstaaten eins zu eins in innerstaatliches Recht zu übernehmen. Sobald die neue Gesetzgebung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, hat die Lebensmittelindustrie drei Jahre Zeit, die Regelungen einzuführen. Für Nährwerttabellen auf den Verpackungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Vom Parlament angenommener Text unter
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0324+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE




