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Das Mehrwertsteuerprivileg der öffentlichen Hand wird hinterfragt.

— abgelegt unter:

16.12.10 - Steuern - Eingebettet in ein Konsultationsverfahren zur umfassenden Modernisierung der MwSt (siehe Termine) wird auch die Wechselwirkung zwischen MwSt-Befreiung und (mangelnder) Privatisierungsbereitschaft der öffentlichen Hand thematisiert.

Quelle: EVP-Fraktion - EU Kommunal


„Halten Sie die derzeitigen MwSt-Vorschriften für öffentliche Behörden und Holdinggesellschaften insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Steuerneutralität für annehmbar? Wenn nein, weshalb nicht?“ist die Frage in diesem Konsultationsverfahren:

Das Grünbuch „Zukunft der Mehrwertsteuer“ mit den konkreten Fragestellungen dazu wörtlich:

„Sind öffentliche Einrichtungen von der Mehrwertsteuer befreit oder fallen sie nicht in deren Anwendungsbereich, so ist es für sie interessanter, die Auslagerung von Tätigkeiten zu begrenzen, um zu vermeiden, dass sie nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer entrichten müssen. Auf diese Weise wird die Mehrwertsteuer zu
einem Faktor, der Investitions- und Ausgabeentscheidungen beeinflusst. Die Kommission hat kürzlich eine Studie über die wirtschaftliche und soziale Auswirkung der Mehrwertsteuer auf öffentliche Einrichtungen und über entsprechende Lösungsmöglichkeiten eingeleitet. Eine Möglichkeit könnte darin
bestehen, alle wirtschaftlichen Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer einzubeziehen und ein Verzeichnis auszunehmender Tätigkeiten aufzustellen. Alternativ könnten die Voraussetzungen
geklärt und modernisiert werden, unter denen öffentliche Einrichtungen nicht länger als außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer befindlich angesehen werden.“


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