Das Mehrwertsteuerprivileg der öffentlichen Hand wird hinterfragt.
16.12.10 - Steuern - Eingebettet in ein Konsultationsverfahren zur umfassenden Modernisierung der MwSt (siehe Termine) wird auch die Wechselwirkung zwischen MwSt-Befreiung und (mangelnder) Privatisierungsbereitschaft der öffentlichen Hand thematisiert.
Quelle: EVP-Fraktion - EU Kommunal
„Halten Sie die derzeitigen MwSt-Vorschriften für öffentliche Behörden
und Holdinggesellschaften insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Steuerneutralität für annehmbar? Wenn nein, weshalb nicht?“ist die
Frage in diesem Konsultationsverfahren:
Das Grünbuch „Zukunft der Mehrwertsteuer“ mit den konkreten
Fragestellungen dazu wörtlich:
„Sind öffentliche Einrichtungen von der Mehrwertsteuer befreit oder
fallen sie nicht in deren Anwendungsbereich, so ist es für sie
interessanter, die Auslagerung von Tätigkeiten zu begrenzen, um zu
vermeiden, dass sie nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer entrichten
müssen. Auf diese Weise wird die Mehrwertsteuer zu
einem Faktor, der Investitions- und Ausgabeentscheidungen beeinflusst.
Die Kommission hat kürzlich eine Studie über die wirtschaftliche und
soziale Auswirkung der Mehrwertsteuer auf öffentliche Einrichtungen und
über entsprechende Lösungsmöglichkeiten eingeleitet. Eine Möglichkeit
könnte darin
bestehen, alle wirtschaftlichen Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen
in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer einzubeziehen und ein
Verzeichnis auszunehmender Tätigkeiten aufzustellen. Alternativ könnten
die Voraussetzungen
geklärt und modernisiert werden, unter denen öffentliche Einrichtungen
nicht länger als außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer
befindlich angesehen werden.“




