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Einfachere Steuervorschriften für Unternehmen

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18.03.2011 - Gemeinsame Steuervorschriften für Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind, werden Geschäfte im Binnenmarkt einfacher und günstiger machen.

Quelle: Bericht der EU-Kommission

 

Weil sich die Steuersysteme der einzelnen EU-Länder stark voneinander unterscheiden, ist es zuweilen kompliziert und teuer für Unternehmen, im Binnenmarkt zu expandieren, der den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital in der gesamten EU ermöglicht.

Die Kommission hat eine einheitliche Steuerregelung für Unternehmen vorgeschlagen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind. Sie gäbe Unternehmen die Möglichkeit, eine einzige, d. h. "konsolidierte" Steuererklärung für ihre gesamten, in der EU erzielten Einnahmen einzureichen.

Diese Neuerung würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen, sondern auch Wirtschaft und Beschäftigung beleben.

Nach Schätzungen der Kommission würden Unternehmen durch die gemeinsame Regelung rund 2 Milliarden Euro einsparen. Eine weitere Milliarde Euro könnte eingespart werden, wenn die vereinfachten Steuervorschriften auch nur 5 % der Kleinunternehmen dazu veranlassen würden, ihre Geschäftstätigkeiten auf das Ausland auszudehnen.

Hinzu kommt, dass der EU-Markt für ausländische Unternehmen attraktiver würde, die erwägen, sich in der EU niederzulassen, weil auch sie von den vereinfachten Vorschriften profitieren könnten.

Wie funktioniert das System?

Die Körperschaftssteuersätze in der EU blieben unberührt. Die EU-Länder würden auch weiterhin über die Höhe ihres Körperschaftssteuersatzes entscheiden.

Bei der Steuerbemessung hätten die Unternehmen die Wahl zwischen den verschiedenen nationalen System oder der einheitlichen Regelung.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen unterhält Betriebe in vier EU-Ländern, von denen drei schwarze Zahlen schreiben und einer Verluste macht.

Dem betreffenden Unternehmen entstünde der Vorteil, dass es statt vier nur eine einzige Steuererklärung einreichen müsste. Es könnte die Gewinne summieren, die Verluste subtrahieren und auf der Grundlage des einheitlichen Regelwerks steuerliche Abzüge und Befreiungen berechnen. Das Ergebnis wäre ein einziger steuerpflichtiger Betrag.

Jedes der vier Länder würde auf der Basis seiner eigenen Steuersätze einen Anteil des steuerpflichtigen Betrags besteuern, wobei dieser Anteil nach einer in dem Regelwerk festgelegten Formel ermittelt würde.

Der Vorschlag kann erst nach Zustimmung der Regierungen der EU-Länder und Konsultation des Europäischen Parlaments in einen Rechtsakt umgewandelt werden.

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