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Nur die Steuerverwaltungen sind zur Vergabe von MwSt.-Identifikationsnummern befugt

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27.06.2011 - Die Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in verschie-denen EU-Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnum-mer gegen Vorauszahlung zu erwerben. Diese Angebote haben das Erscheinungsbild eines offiziellen EU-Dokuments.

Quelle: EEN - EU-info 6/2011

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass nur die Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten das Recht haben, eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben. Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird die Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung empfohlen.

Mehr Informationen über die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke für alle Mitgliedstaaten erhalten Sie in dem Dokument „MwSt. in der Europäischen Union“. Das Dokument finden Sie auf der EU-Website („Vademecum zu den MwSt.-Pflichten“).

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/vat_community/index_de.htm

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