Nur die Steuerverwaltungen sind zur Vergabe von MwSt.-Identifikationsnummern befugt
27.06.2011 - Die Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in verschie-denen EU-Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnum-mer gegen Vorauszahlung zu erwerben. Diese Angebote haben das Erscheinungsbild eines offiziellen EU-Dokuments.
Quelle: EEN - EU-info 6/2011
Die EU-Kommission weist darauf hin, dass
nur die Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten das Recht haben, eine
Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben. Bei Misstrauen
gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wird die Rücksprache mit der
zuständigen Steuerverwaltung empfohlen.
Mehr Informationen über die Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke für
alle Mitgliedstaaten erhalten Sie in dem Dokument „MwSt. in der
Europäischen Union“. Das Dokument finden Sie auf der EU-Website
(„Vademecum zu den MwSt.-Pflichten“).
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/vat_community/index_de.htm




