Internet-Handel
07.02.2012 - Der Einkauf im Internet soll einfacher und sicherer werden.
Quelle: EVP-Fraktion
Der Anteil der Internetwirtschaft am
europäischen Bruttoinlandsprodukt soll von derzeit 3% auf 6% verdoppelt
werden. Um dieses Ziel bis 2015 zu erreichen, soll der bestehende
Flickenteppich unterschiedlichster und nur teilweise interoperabler
Gesetze, Regeln, Standards und Praktiken beseitigt und dadurch das
Vertrauen auf der Angebots- und Nachfrageseite gestärkt werden.
Die Kommission hat in einer Mitteilung vom 11.1.2012 einen Aktionsplan
mit 16 konkreten Maßnahmen vorgelegt, mit denen der grenzübergreifende
Zugang zu Internet-Produkten und –dienstleistungen verbessert werden
soll, - durch Lösung von Problemen bei Zahlungen und Lieferungen, -
Sicherung des Verbraucherschutzes und der –information, - Vereinfachung
bei der Beilegung von Streitigkeiten und - Erleichterung bei der
Entfernung illegaler Inhalte.
In den G8-Ländern, in Südkorea und in Schweden machte die
Internetwirtschaft in den vergangenen fünf Jahren 21% des BIP-Wachstums
aus. Auf einen vernichteten Arbeitsplatz kommen 2,6 durch die
Internetwirtschaft neu geschaffene Stellen. Dagegen beträgt in Europa
der Anteil des Internetwirtschaft-BIP nicht über 3 %. Auch wenn der
elektronische Handel auf nationaler Ebene ein rapides Wachstum
verzeichnet, fällt er mit einem Anteil von 3,4 % am europäischen
Einzelhandel noch immer kaum ins Gewicht.
Die Initiative der Kommission zum Internet-Handel steht im engen Zusammenhang mit der Zahlungsverkehrinitiative vom gleichen Tage.
> Pressemitteilung zum Aktionsplan
> Mitteilung zum elektronischen Handel und Online-Dienste (20
Seiten)
Dem Deutschen Bundestag liegt z.Zt. der Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Danach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden klar und verständlich und unmittelbar vor dem Versand über den Gesamtpreis der Bestellung informieren; ein verbindlicher Kaufvertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. >Bundestagsdrucksache vom 16.11.2011.




