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Internet-Handel

— abgelegt unter:

07.02.2012 - Der Einkauf im Internet soll einfacher und sicherer werden.

Quelle: EVP-Fraktion

Der Anteil der Internetwirtschaft am europäischen Bruttoinlandsprodukt soll von derzeit 3% auf 6% verdoppelt werden. Um dieses Ziel bis 2015 zu erreichen, soll der bestehende Flickenteppich unterschiedlichster und nur teilweise interoperabler Gesetze, Regeln, Standards und Praktiken beseitigt und dadurch das Vertrauen auf der Angebots- und Nachfrageseite gestärkt werden.

Die Kommission hat in einer Mitteilung vom 11.1.2012 einen Aktionsplan mit 16 konkreten Maßnahmen vorgelegt, mit denen der grenzübergreifende Zugang zu Internet-Produkten und –dienstleistungen verbessert werden soll, - durch Lösung von Problemen bei Zahlungen und Lieferungen, - Sicherung des Verbraucherschutzes und der –information, - Vereinfachung bei der Beilegung von Streitigkeiten und - Erleichterung bei der Entfernung illegaler Inhalte.

In den G8-Ländern, in Südkorea und in Schweden machte die Internetwirtschaft in den vergangenen fünf Jahren 21% des BIP-Wachstums aus. Auf einen vernichteten Arbeitsplatz kommen 2,6 durch die Internetwirtschaft neu geschaffene Stellen. Dagegen beträgt in Europa der Anteil des Internetwirtschaft-BIP nicht über 3 %. Auch wenn der elektronische Handel auf nationaler Ebene ein rapides Wachstum verzeichnet, fällt er mit einem Anteil von 3,4 % am europäischen Einzelhandel noch immer kaum ins Gewicht.

Die Initiative der Kommission zum Internet-Handel steht im engen Zusammenhang mit der Zahlungsverkehrinitiative vom gleichen Tage.

> Pressemitteilung zum Aktionsplan
> Mitteilung zum elektronischen Handel und Online-Dienste (20 Seiten)

Dem Deutschen Bundestag liegt z.Zt. der Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Danach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden klar und verständlich und unmittelbar vor dem Versand über den Gesamtpreis der Bestellung informieren; ein verbindlicher Kaufvertrag soll nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. >Bundestagsdrucksache vom 16.11.2011.

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