Mittelstandsinitiative
10.03.2011 - Die mittelständische Wirtschaft soll in der EU weiter gestärkt werden. In den etwa 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind 90 Millionen Menschen und damit 67 % der Arbeitskräfte im privaten Sektor beschäftigt.
Quelle: EVP-Fraktion - 03/2011
Der eu-weiten Förderung und Stärkung der KMU dient der Politikrahmen „Small Business Act (SBA)“, mit dem seit 2008 der Verwaltungsaufwand verringert und der Zugang von KMU zu Finanzierungsquellen sowie zu neuen Märkten (z.B. Förderung von Aus- fuhren und Messebeteiligungen) unterstützt werden soll.
In dem am 23. Februar vorgelegten Fortschrittsbericht hat die Kommission mit einem umfassenden Aktionsplan Konsequenzen aus einer Zwischenbilanz gezogen und dargelegt, was für KMU erreicht wurde und was noch zu tun ist. Diese Zwischenbilanz zeigt einen sehr differenzierten Stand der Umsetzung des Politikrahmens SABA, der von beispielhaft (z.B. 3. Mittelstandsentlastungsgesetz in Deutschland, und Nachfolgebörse in Österreich) bis stark verbesserungsfähig geht. Trotz der z.T. beachtlichen nationalen Umsetzungsdefizite bei den Erleichterungen für die KMU hat die Kommission 48 Maßnahmen für die nationale und europäische Ebene vorgeschlagen, u.a. vereinfachter Zugang zu Krediten, Kreditbürgschaften und Wagniskapital, gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, neue Mehrwertsteuerstrategie, ein einheitliches europäisches Vertragsrecht einfachere Rechnungslegungsstandards für GmbHs Überarbeitung des europäischen Normungswesens.
Schließlich wird der bereits in 8 EU-Staaten, darunter Deutschland, erfolgreich praktizierte "KMU Test" für die nationale Gesetzgebung erneut vorgeschlagen. Dabei soll die Gesetzesfolgenabschätzung für kleine und mittlere Firmen jetzt auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Unternehmensgrößen erfolgen.




