Öffentliche Aufträge - was denken Sie darüber?
28.1.2011 - EU-Kommission fragt nach Ihrer Meinung - Wie müssen die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen gestaltet werden, damit die Verfahren für Regierungen, Unternehmen und Steuerzahler effizienter werden? - Ihr Beitrag wird bis spätestens 18. April erwartet.
Quelle: EU-Kommission
Auf das öffentliche Auftragswesen - Ausgaben öffentlicher Stellen für den Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Infrastruktur - entfallen 17 % des Bruttoinlandsprodukts der EU. Mit besseren Vorschriften könnten diese Gelder effizienter eingesetzt werden und so zu mehr Innovation, mehr Arbeitsplätzen und einem umweltfreundlicheren Wachstum führen.
Die EU-Binnenmarktregeln haben bereits dazu beigetragen, dass öffentliche Stellen Steuergelder sparen, indem sie es Unternehmen ermöglichen, konkurrierend Angebote für Aufträge innerhalb der EU-Grenzen abzugeben.
Gleichwohl sind Verbesserungen möglich. Gerade jetzt, zu Zeiten knapper öffentlicher Mittel aufgrund einer geschwächten Wirtschaft und der Forderungen nach Ausgabenkürzungen, wären Einsparungen besonders willkommen.
Die EU führt eine öffentliche Konsultation darüber durch, wie sich ein stärker wettbewerbsorientierter Markt für öffentliche Aufträge erreichen ließe und somit öffentliche Gelder eingespart werden könnten.
In einem Hintergrundpapier zur Konsultation wird umrissen, wie das heutige System entsprechend gestrafft werden kann. Alle Anpassungen müssen Transparenz, gleichberechtigten Zugang und fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten. Folgende Kernpunkte einer möglichen Überarbeitung der derzeitigen Vorschriften werden in dem Papier genannt:
- Vereinfachung der heutigen Verfahren, vor allem für kleine lokale und regionale Stellen
- Bürokratieabbau, vor allem für KMU
- Vereinfachung grenzüberschreitender Angebote für öffentliche Aufträge
- Festlegung der Fälle, in denen Verträge zwischen Behörden von diesen Vorschriften ausgenommen werden sollten
- Abänderung der Vorschriften, um andere politische Ziele wie die Förderung von Innovation oder von Umwelt- oder Sozialzielen zu erreichen
- Sondervorschriften für die Beschaffung von Dienstleistungen von besonderer sozialer Bedeutung
- Strengere Vorschriften oder bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Günstlingswirtschaft, Korruption oder Interessenkonflikten
- Vermeidung von Maßnahmen, die zu marktbeherrschenden Anbietern, Angebotsabsprachen oder der Marktaufteilung zwischen mehreren Bietern führen
- Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Beschaffungsmärkten außerhalb der EU für EU-Unternehmen
Nächste Schritte
Die Beiträge zur Konsultation werden in Legislativvorschläge einfließen, die möglicherweise im nächsten Jahr vorgelegt werden. Ihr Beitrag wird bis spätestens 18. April erwartet.
Anmerkung der Redaktion:
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