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Vertrag gegen Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) umstritten

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31.01.2012 - 22 EU-Regierungen und EU-Vertreter unterzeichneten das ACTA-Abkommen. Das öffentliche Interesse ist groß, doch das Parlament kann den Text des Abkommens nur ablehnen oder annehmen, aber nicht verändern, erklärt der Vorsitzende des Handelsausschusses, der portugiesische Sozialdemokrat Vital Moreira.

 Quelle: Meldung des EU-Parlaments



Fragen an Moreira (Vorsitzender des Handelsausschuses):


Was soll ACTA genau regeln?

 

ACTA ist ein zwischenstaatlicher Vertrag zwischen der EU, den USA und Japan und einigen Schwellenländern wie Mexiko und Marokko. Das Abkommen ist nicht dazu gedacht, Urheberrechte oder Markenrechte neu zu definieren  – es geht nur darum wie diese Rechte besser durchgesetzt werden können. Alles was bisher erlaubt war, bleibt weiterhin erlaubt. Was verboten war, bleibt verboten.

 

Festgeschrieben sind diese Rechte im TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums), das von der Welthandelsorganisation ausgehandelt wurde. Alle EU-Staaten haben diese Abkommen akzeptiert.

 

Warum ist ACTA dann umstritten?

 

Umstritten ist nur ein kleiner Teil des Abkommens, der sich mit den Urheberrechten im Internet beschäftigt, dem Herunterladen von Musik, Literatur, Theaterstücken und anderen geschützten Werken.

 

Für meinen Teil würde ich gerne anmerken, dass sich ein Großteil der Debatten auf Dinge bezieht, die gar nicht in ACTA auftauchen. So ist etwa der Download für private Zwecke nicht verboten; verboten ist nur, Urheberrechte für kommerzielle Zwecke zu verletzen. 

 

Wie können sich EU-Bürger besser über die ACTA-Debatte informieren?

 

Der vorgeschlagene Text des ACTA-Abkommens steht auf unserer Webseite zur Verfügung. Ebenfalls online ist eine Einschätzung von ACTA, die für das EU-Parlament erstellt wurde. Wir haben selbst die normalerweise vertrauliche Meinung unseres juristischen Dienstes veröffentlicht.

 

Die Debatten unseres Ausschusses werden live im Internet übertragen. Am 1. März organisieren wir einen Workshop, an dem jeder teilnehmen kann. EU-Kommissar De Gucht hat bereits zugesagt.

 

Einige Fraktionen, besonders diejenigen, die ACTA ablehnen, organisieren auf ihren Webseiten eigene Debatten. Die beteiligten Abgeordneten haben schon hunderte, wenn nicht gar tausende Emails von interessierten Bürgern erhalten.  

 

Alle Kritik am Abkommen wird besprochen, nicht nur im Handelsausschuss, auch im Plenum. Man kann dem Parlament nicht vorwerfen, dass das Thema nicht offen, transparent und demokratisch behandelt wird.

 

Kann das EU-Parlament ACTA noch ändern?

 

Es geht hier um ein internationales Abkommen und dafür ist die Zustimmung des EU-Parlaments notwendig. Das Parlament kann aber nicht den Text des Abkommens verändern, es kann nur "Ja" oder "Nein" sagen. So wird es eigentlich in allen demokratischen Staaten gehandhabt.

 

Das Parlament kann aber entscheiden, die Zustimmung zurückzuhalten. Dafür gibt es keine Frist.

 

Da das Abkommen auch rechtliche Probleme aufwirft, kann das Parlament auch den Europäischen Gerichtshof anrufen, damit dieser die Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht prüft. Das kann zum Beispiel auf Anfrage eines Ausschusses geschehen. Bis der Gerichtshof entscheidet, wird die parlamentarische Debatte ausgesetzt.

 

Zwar ist der Handelsausschuss für die Entscheidung zuständig, aber andere Ausschüsse, etwa der Justizausschuss, können ihre Meinung beisteuern.

 

Was passiert, wenn das Abkommen scheitert?

 

Wenn wir (das Parlament) zustimmen, kann der Rat das Abkommen für alle EU-Staaten zu bindendem Recht machen.

 

Wenn wir (das Parlament) Nein sagen, ist der Prozess vorbei und das Abkommen ist gestorben. Es kann neu verhandelt werden, aber die aktuelle Fassung wäre vom Tisch. Für ein neues Abkommen müsste dann eine neue Initiative gestartet werden, also vom ersten Vorschlag der Kommission bis hin zu einem Mandat für den Rat, internationalen Verhandlungen, Unterschriften und so weiter.

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