Unternehmen droht zusätzliche Zollbürokratie
05.12.2011 - Neue Ursprungsregeln geplant. Die EU-Kommission will mit der neuen Regelung des nichtpräferenziellen Ursprungs mehr Rechtsklarheit für eventuelle Antidumpingmaßnahmen beim Import schaffen.
Quelle: EEN 10/2011
Pläne der Europäischen Kommission für eine
Neuregelung des Zollwesens drohen zu einer massiven Belastung für
Unternehmen in Europa zu werden. Die exportstarke deutsche Wirtschaft
wäre besonders betroffen. Bisher liegt der nichtpräferenzielle Ursprung
einer Ware in dem Land, in dem die „letzte wesentliche, wirtschaftlich
gerechtfertigte Be- und Verarbeitung“ vorgenommen wurde. Die
EU-Kommission will dies nun ändern und beim Import wie auch beim Export
wesentlich kompliziertere Regeln für die Bestimmung des Warenursprungs
einführen. Damit würden neue Bürokratie-Hürden aufgebaut, die die
europäische Wirtschaft im internationalen Warenverkehr behindern
würden.
Die EU-Kommission will mit der neuen Regelung des nichtpräferenziellen
Ursprungs mehr Rechtsklarheit für eventuelle Antidumpingmaßnahmen beim
Import schaffen. Ihr Fokus liegt daher einzig auf der Einfuhr von
Waren. Obwohl nur ein Bruchteil der Importe von Antidumpingmaßnahmen
betroffen ist, werden dennoch alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet,
diese Regeln umzusetzen. In Streitfällen prüft die Kommission in den
Drittländern die Einhaltung der EU-Regeln und entscheidet dann über die
Rechtsmäßigkeit des Ursprungs. Sie billigt dieses Verfahren auch
unseren drittländischen Wirtschaftspartnern zu und schafft damit für
die europäischen Exporteure unkalkulierbare Hürden. Allein in
Deutschland werden jährlich über 1,3 Mio. Ursprungszeugnisse für den
Export ausgestellt. Drittländer werden somit angeregt, zum Schutze
ihrer Wirtschaft eigene Vorschriften zu erlassen. Dadurch wird der
Aufbau protektionistischer Maßnahmen gefördert, was jedoch dem
weltweiten Liberalisierungsgedanken
widerspricht.
Das Ziel der rechtssicheren Anwendung ist für die Unternehmen mit einem
erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden. Beispiele zeigen die
Komplexität dieser neuen Regeln. Es ist ersichtlich, dass es sich
keineswegs, wie von der Kommission behauptet, um übersichtliche und
anwenderfreundliche Regeln handelt.
Das bisherige Ursprungsrecht hat sich bewährt, eine Verschärfung und
Verkomplizierung nach den derzeitigen Vorstellungen der Kommission ist
überflüssig und stellt einen unnötig höheren Bürokratieaufwand
dar.
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