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Unternehmen droht zusätzliche Zollbürokratie

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05.12.2011 - Neue Ursprungsregeln geplant. Die EU-Kommission will mit der neuen Regelung des nichtpräferenziellen Ursprungs mehr Rechtsklarheit für eventuelle Antidumpingmaßnahmen beim Import schaffen.

Quelle: EEN 10/2011

 

Pläne der Europäischen Kommission für eine Neuregelung des Zollwesens drohen zu einer massiven Belastung für Unternehmen in Europa zu werden. Die exportstarke deutsche Wirtschaft wäre besonders betroffen. Bisher liegt der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware in dem Land, in dem die „letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung“ vorgenommen wurde. Die EU-Kommission will dies nun ändern und beim Import wie auch beim Export wesentlich kompliziertere Regeln für die Bestimmung des Warenursprungs einführen. Damit würden neue Bürokratie-Hürden aufgebaut, die die europäische Wirtschaft im internationalen Warenverkehr behindern würden.

Die EU-Kommission will mit der neuen Regelung des nichtpräferenziellen Ursprungs mehr Rechtsklarheit für eventuelle Antidumpingmaßnahmen beim Import schaffen. Ihr Fokus liegt daher einzig auf der Einfuhr von Waren. Obwohl nur ein Bruchteil der Importe von Antidumpingmaßnahmen betroffen ist, werden dennoch alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, diese Regeln umzusetzen. In Streitfällen prüft die Kommission in den Drittländern die Einhaltung der EU-Regeln und entscheidet dann über die Rechtsmäßigkeit des Ursprungs. Sie billigt dieses Verfahren auch unseren drittländischen Wirtschaftspartnern zu und schafft damit für die europäischen Exporteure unkalkulierbare Hürden. Allein in Deutschland werden jährlich über 1,3 Mio. Ursprungszeugnisse für den Export ausgestellt. Drittländer werden somit angeregt, zum Schutze ihrer Wirtschaft eigene Vorschriften zu erlassen. Dadurch wird der Aufbau protektionistischer Maßnahmen gefördert, was jedoch dem weltweiten Liberalisierungsgedanken
widerspricht.

Das Ziel der rechtssicheren Anwendung ist für die Unternehmen mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden. Beispiele zeigen die Komplexität dieser neuen Regeln. Es ist ersichtlich, dass es sich keineswegs, wie von der Kommission behauptet, um übersichtliche und anwenderfreundliche Regeln handelt.

Das bisherige Ursprungsrecht hat sich bewährt, eine Verschärfung und Verkomplizierung nach den derzeitigen Vorstellungen der Kommission ist überflüssig und stellt einen unnötig höheren Bürokratieaufwand dar.

 Ihre Kommentare und Stellungnahmen dazu können Sie gerne per E-Mail an die Redaktion weiterleiten
Kontakt: Petra Steck-Brill, E-Mail: petra.steck@freiburg.ihk.de.

 

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