EP macht Druck auf Bankeinlagensicherung
16.02.2012 - EU-Parlament - Bankeinlagensicherungssysteme müssen auf Anfrage des Einlegers innerhalb einer Woche bis zu 5.000 Euro seiner Einlagen auszahlen, sollten gebeutelte Banken nicht in der Lage dazu sein. - Bis zu 100.000 Euro Einlagen einer Person bei einer Bank absichern. - Ein Gesetzesvorschlag.
Quelle: EU-Parlament
Da die Gespräche des Parlaments mit den Mitgliedstaaten über eine Richtlinie für ein stärkeres Einlagensicherungssystem zum Stillstand gekommen sind, haben die Abgeordneten die erste Lesung abgeschlossen, um das Dossier in zweite Lesung zu bringen und mehr Druck auszuüben, um eine Einigung zu erzielen. Das übergeordnete Ziel dieses Gesetzes, das der deutsche Abgeordnete Peter Simon (S&D) federführend geleitet hat, ist es, das bestehende befristete System in ein permanentes umzuwandeln, um dadurch bis zu 100.000 Euro Einlagen einer Person bei einer Bank abzusichern.
Existenzgeld innerhalb einer Woche
Ab Januar 2017 sollen Einlagensicherungssysteme verpflichtet werden, bis zu 100.000 Euro der Einlagensumme innerhalb von fünf Werktagen zurückzuzahlen. Bis dahin können die Mitgliedstaaten diese Frist ausnahmsweise auf 20 Werktage ausweiten, sofern die Einleger innerhalb von fünf Werktagen 5.000 Euro erhalten können.
Einige Mitgliedstaaten sind gegen die schnelle Auszahlung von 5.000 Euro. Die Abgeordneten jedoch sind der Meinung, dass dies notwendig sei, um die täglichen Bedürfnisse abzudecken, bis die Sicherungssysteme die Resteinlagesumme zurückerstattet.
Riskant agierende Banken sollen mehr zahlen
Wie im Kommissionsvorschlag befürworten die Europaparlamentarier ein "Verursacherprinzip", bei dem Banken mit einem höheren Risikoprofil zu höheren Beitragszahlungen verpflichtet würden als jene, die mit einem durchschnittlichen Risiko behaftet sind. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird eine Standardmethode zur Risikobewertung entwickeln.
Die am riskantesten agierenden Banken könnten zweieinhalb Mal mehr bezahlen als eine Bank mit einem durchschnittlichen Risiko, heißt es im Text. Die Mitgliedstaaten verweigern sich dieser Herangehensweise mit dem Argument, dass die Beiträge auf der Einlagensumme der Bank anstatt auf deren Risikobereitschaft basieren.
Kreditfinanzierte Systeme
Die Finanzierungshöhe jedes Systems soll bei 1,5 % der
abgedeckten Einlagen liegen. Dies soll innerhalb von 15 Jahren nach
Inkrafttreten der Richtlinie geschehen. Die Mitgliedstaaten wollen
nur 0,5 %, die Abgeordneten finden diese Summe jedoch nicht
ausreichend, um den Sicherungssystemen Kreditwürdigkeit und Wirksamkeit
zu verleihen.
Nächste Schritte
Nachdem der Rat seine Position bekanntgegeben hat, haben Parlament und Mitgliedstaaten maximal vier Monate Zeit, um eine Einigung zu erzielen. Beide Seiten haben hier die gleichen Entscheidungsbefugnisse.
Der Bericht wurde mit 506 Ja-Stimmen bei 44 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen angenommen.




