Mehr Zusammenarbeit in Rechtsfragen in Europa
14.12.2010 - Binnenmarkt - Umfrage - Durch neue Maßnahmen werden grenzübergreifende Rechtssachen einfacher und billiger für Unternehmen. Aber auch Bürger, die in anderen EU-Ländern als ihrem eigenen leben, arbeiten und reisen, profitieren von dem verringerten Verwaltungsaufwand.
Quelle: EU-Kommission
Die Kommission möchte Menschen, die in einem anderen EU-Land
arbeiten, reisen oder sich dort niederlassen, das Leben leichter machen
und führt deshalb eine Umfrage
durch, wie
die einschlägigen Verfahren verbessert werden können.
Eine Möglichkeit wäre die Einführung europaweit geltender Formulare für die meisten familienrechtlichen Belange, zum Beispiel Geburtsurkunden. Laut einem anderen Vorschlag würden derartige Dokumente automatisch in jedem EU-Land anerkannt. Dies würde die Rechtssysteme der einzelnen Länder nicht berühren.
Die Verwaltungssysteme der 27 EU-Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab. Das bedeutet, dass öffentliche Dokumente (z. B. ein Vertrag oder eine Besitzurkunde) und zivilrechtliche Dokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) nicht immer außerhalb des Landes anerkannt werden, in dem sie ausgestellt wurden.
Dies führt oft zu umständlichen Verfahren für die 12 Millionen
Menschen, die in einem anderen EU-Land als dem ihrigen leben. Falls
außerdem Übersetzungen oder ein zusätzlicher Nachweis des
Personenstands erforderlich sind, kann eine Anerkennung von Dokumenten
teuer werden. Eine aktuelle Umfrage ![]()
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verdeutlicht den Wunsch nach Veränderung: 73 % der Befragten gaben
an, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Austauschs amtlicher Dokumente
zwischen EU-Ländern ergriffen werden sollten.
Beiträge zur der Konsultation sind bis zum 30. April einzureichen und werden bei der Ausarbeitung neuer Legislativvorschläge im Jahr 2013 berücksichtigt.
Doch nicht nur Privatpersonen, sondern auch die Unternehmen sollen von den Kommissionsvorschlägen profitieren. So ist vorgesehen, die Gerichtskosten für Unternehmen, die in einem anderen EU-Land ein Rechtsdokument anerkennen lassen wollen, zu senken.
Wenn zum Beispiel ein schwedisches Unternehmen ein deutsches Unternehmen wegen verspäteter Zahlungen vor Gericht bringt, ermöglichen es die EU-Rechtsvorschriften bereits heute, ein in einem EU-Land ausgesprochenes Urteil in einem anderen anzuerkennen und durchzusetzen. Doch auch wenn das schwedische Unternehmen Recht bekommt, muss es noch bis zu 3 000 Euro Gerichtskosten zahlen, um das Urteil in beiden Ländern als rechtskräftig anerkennen zu lassen. Diese jährlichen Mehrkosten belaufen sich für die Unternehmen auf 48 Millionen Euro jährlich.
Daher versucht die Europäische Kommission nunmehr, diese Anforderung abzuschaffen. Die neuen Bestimmungen würden außerdem für einen besseren Schutz der europäischen Verbraucher in Rechtstreitigkeiten mit Parteien in Nicht-EU-Ländern sorgen.




